Ein Vorgebot können Sie vor der Saal-Auktion abgeben. Während der Saal-Auktion steigert nun der Auktionator für Sie in Ihrem Interesse mit.
Sie haben mehrere Möglichkeiten Vorgebote abzugeben: Vor der Auktion können Sie schriftlich (Fax, Brief, E-Mail) oder online Gebote abgeben.
Bei schriftlichen Vorgeboten legt der Bieter den Betrag fest und das Auktionshaus bietet – wenn nötig – im Namen des Bieters bis zu der eingetragenen Gebotshöhe. Schriftliche Gebote gelten als "billigst bis" zum angegebenen Höchstgebot, der Zuschlag kann also auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Das Schriftliche Gebot ist das Höchstgebot des Bieters und ist nur dem Auktionshaus bzw. dem Auktionator bekannt. Bitte verwenden Sie dazu unsere entsprechenden Formulare.
Schriftliche Gebote können gefaxt,
per E-Mail
oder Post
oder während der Vorbesichtigung abgegeben werden.
Die Methode mit den meisten Vorteilen ist die Abgabe der Gebote über unsere Homepage. Sind Sie auf der Seite angemeldet, können Sie auch im so genannten "Mein Konto"-Bereich Ihre Gebote verwalten.
Achten Sie bitte darauf Ihre Gebote in jedem Fall 24 Stunden vor Auktionsbeginn einzureichen, ansonsten können Sie nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie auch in den Versteigerungsbedingungen.